Kündigung und Schuldnerberatung

Kündigung und Wohnungsabnahme

Die für Sie geltende Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Diese sollten Sie unbedingt vor Anmietung einer neuen Wohnung beachten, um ungeplante Doppelmietbelastungen zu vermeiden.

Mietverträge ab Juli 1991 haben eine dreimonatige Kündigungsfrist (§573c BGB). Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats beim Vermieter eingegangen sein. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs!

Die in Mietverträgen vor Juli 1991 vereinbarte Kündigungsfrist hat auch weiterhin Bestand, dies gilt insbesondere für sogenannte DDR-Verträge.

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung sowie weitere Informationen zu den Formalitäten der Wohnungsabnahme und den für Sie zuständigen Ansprechpartner.

Bedenken Sie bitte vor Rückgabe Ihrer Wohnung, dass sämtliche durch Sie vorgenommene oder von Ihrem Vormieter übernommene Einbauten – soweit diese nicht zur Ausstattung der Wohnung gehören oder eine besondere Vereinbarung mit uns getroffen wurde – zu entfernen sind. Dies gilt auch für sämtliche Nägel und Schrauben; Dübellöcher müssen verschlossen werden.

Ob in Ihrer Wohnung renoviert werden muss und ob eventuell Schäden zu beseitigen sind, wird bei der Vorabnahme besprochen.

Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, in dem die getroffenen Vereinbarungen festgehalten werden.

Bedenken Sie bitte, dass an den Vermieter nicht nur sämtliche zu Beginn des Mietverhältnisses erhaltene Schlüssel, sondern auch die von Ihnen eventuell nachgemachten Schlüssel zu übergeben sind.

Die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses im Folgejahr. Wir bitten Sie, uns dafür bei der Endabnahme Ihre neue Anschrift mitzuteilen.

Schuldnerberatung

Haben Sie Mietrückstände oder Zahlungsschwierigkeiten?
Dann kommen Sie bitte sofort zu uns!

Sollten Sie in eine finanzielle Notsituation geraten und Ihre monatliche Miete nicht vertragsgemäß entrichten können, dann informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gemeinsam beraten wir über verschiedene Möglichkeiten. Ihre Mitwirkung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. So kann die fristlose Kündigung verhindert werden.

Auch bei einer hohen Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung finden wir zusammen mit Ihnen eine Lösung. Sprechen Sie bitte rechtzeitig bei uns vor!

Darüber hinaus sind wir Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen für das Jobcenter sowie der Wohngeldstelle und des Landkreises behilflich.

Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gern!

Wünschen Sie einen Hausbesuch? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir kommen in Ihre vertraute Umgebung, um entsprechende Problemlösungen zu beraten.

Ihre Ansprechpartnerin

Kathrin Stahl
Mietenbuchhaltung
Tel. 039771 5916-19