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Ueckermünder
Wohnungsbaugesellschaft mbH

Gerichtsstraße 9
17373 Ueckermünde

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verwaltung@wohnen-am-haff.de

Telefon
039771 5916-0

Sprechzeiten:
Dienstag        9:00 - 12:00 Uhr
                      14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag   9:00 - 12:00 Uhr
                      14:00 - 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Straße: Am Tierpark 8
Anzahl Räume: 3
Wohnfläche: 105.42 m2
Warmmiete: 696 €

zum Objekt

Hausordnung


Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die
Gewähr für eine gute Nachbarschaft.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter den
Mietvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.

I. Wohnung

1. Lüftung und Heizung

Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung pfleglich. Dazu gehört auch das ausreichende Lüften. Um die Raumluft auszutauschen, reicht grundsätzlich eine Stoßlüftung von 10 Minuten. Wir müssen Ihnen das Lüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbei geht und zu Belästigungen der Nachbarn führen kann.

Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen zu vermeiden.

Halten Sie deshalb Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit - außer zum Lüften - unbedingt geschlossen. Verriegeln Sie Dachfenster bei Schneefall, Regen und Unwetter.

2. Abflüsse

Halten Sie bitte Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfällen frei. Schütten Sie bitte auf keinen Fall Katzen- oder Vogelstreu hinein, auch Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.

II. Schutz vor Lärm

Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb bitte die allgemeinen Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr ein.

Stellen Sie bitte Fernseh- und Rundfunkgeräte sowie andere Tonträger auf Zimmerlautstärke ein, auch deren Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf ihre Mitbewohner nicht stören. Während der allgemeinen Ruhezeiten dürfen Sie nicht musizieren. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen täglich nicht länger als bis 20:00 Uhr. Achten Sie bei Lärm verursachenden hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Auch diese Arbeiten sollten bis 20:00 Uhr beendet sein.

Partys und Feiern dürfen nicht zu Lärmbelästigungen der Hausgemeinschaft führen. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich ein gewisses Maß an
Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.

III. Kinderspielplätze und Rasenflächen

Die Eltern, deren Kinder den Spielplatz benutzen, sind für das Sauberhalten der Spielgeräte, der Sandkästen und der Umgebung verantwortlich. Achten Sie bitte darauf, dass Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens eingesammelt werden.

Die Benutzung der Spielgeräte auf den Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Die Spielplätze stehen Ihren Kindern täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auch müssen Ihre Kinder beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.

Die Rasenflächen auf unseren Grundstücken sind grundsätzlich zum Spielen freigegeben. Zum Schutz der Grünflächen untersagen wir Ihnen bzw. Ihren Kindern aber das Fußballspielen auf den Rasenflächen sowie das Befahren der Rasenflächen (mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc.).

Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere. Wir müssen Ihnen die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und Katzen untersagen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von den Spielplätzen und Sandkisten fern.

IV. Sicherheit

Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie bitte Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung wieder ab.

Halten Sie bitte Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht hinein. Sie dürfen einen Kinderwagen im Treppenhaus nur abstellen, wenn dadurch die anderen Hausbewohner nicht behindert werden. Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen, im Anschlusskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen.

Wir untersagen Ihnen das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen. Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen. Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren Hauswart, Ihren Energieversorger oder uns. Im Ernstfall auch über die Notrufnummern.

Bringen Sie Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft.

Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie bitte für Notfälle einen Wohnungsschlüssel einem Ihrer Nachbarn, Ihrem Hauswart oder uns zu treuen Händen. Sollten Sie dafür keine Vorsorge getroffen haben und droht aus Ihrer Wohnung eine akute Gefahr für Ihre Umwelt, Ihre Nachbarn oder das Haus, sind wir berechtigt, uns Zugang zu verschaffen, soweit es die Situation erfordert. Die uns dadurch entstehenden Kosten gehen letztlich zu Ihren Lasten.

Wenn Sie Kleinkrafträder in dem zu Ihrer Wohnung gehörenden Keller dauerhaft abstellen wollen, achten Sie bitte darauf, dass der Tank leer ist.

Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur auf Elektrogrills erlaubt.

V. Reinigung

Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Müllflächen) ständig sauber.

Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur unterhalb der Brüstung trocknen.

Ansonsten stehen Ihnen Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Bitte reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.

VI. Gemeinschaftseinrichtungen

Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweilige Benutzerordnung sowie die Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Sie müssen von der Hausgemeinschaft oder von Ihrem Wohnungsunternehmen aufgestellte Einteilungspläne bei der Benutzung beachten.

Personenaufzug

Beachten Sie bitte die Benutzer- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Sperrige Gegenstände dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Hauswarts mit dem Aufzug transportieren.

Müllräume und Müllboxen

Benutzen Sie Müllräume und Müllboxen bitte nur in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr. Werfen Sie nur den Hausmüll hinein. Sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese bitte entsprechend Ihrer Bestimmung.

Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrem kommunalen
Entsorgungsbetrieb.

Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss

. Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte bitte ausschließlich mit geeigneten (zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen kann nur unter ganz besonderen Gründen gerechtfertigt sein und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Nur Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen.